FAQ (Frequently Asked Questions) Fragen und Antworten zur Stellensuche

 

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Kündigung (4)

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Kündigung
  • Wann darf ein Mitarbeiter fristlos entlassen werden?
    Grundsätzlich gibt es folgende Fälle, die zu fristloser Entlassung führen können: Arbeitsverweigerung sowie eigenmächtiger Ferienbezug ohne Einverständnis des Chefs, Begehen von Straftaten im Betrieb wie Diebstahl, Veruntreuung oder sexuelle Belästigung sowie Konkurrenzierung der Arbeitgeberfirma oder Abwerbung des Personals.

    In anderen Fällen sollte vorher eine Verwarnung erfolgen, so zum Beispiel bei ständigem Blaumachen, Zuspätkommen, absichtlich schlechter Arbeitsleistung. etc.

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  • Wie kann ich während der Probezeit kündigen?
    Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Entscheidend ist, dass die Kündigung beim Adressaten vor Ende der Probezeit eintrifft.

    Bei temporären unbefristeten Anstellungen gilt oft eine vertragliche festgelegte Kündigungsfrist von 2 Tagen in den ersten 3 Monaten.
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  • Gilt während der Probezeit auch ein Kündigungsschutz - beispielsweise bei Krankheit?
    Während der Probezeit kommt kein Kündigungsschutz wegen unverschuldeter Krankheit oder Unfall zur Anwendung.
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  • Welche Kündigungsfristen gelten grundsätzlich?
    Nach OR Ar. 334 gelten folgende Bestimmungen: Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis.

    Für diese gilt (nach der Probezeit): Ein Monat während des ersten Dienstjahres, 2 Monate während dem zweiten bis neunten Dienstjahr und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Grundsätzlich dürfen diese Kündigungsfristen verlängert werden.
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