FAQ (Frequently Asked Questions) Fragen und Antworten zur Stellensuche
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Lohn, Spesen und sonstige Vergütungen (3)
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Lohn, Spesen und sonstige Vergütungen
- Bis spätestens wann muss mir mein Arbeitgeber meine Provisionen auszahlen?
Im Normalfall ist der Lohn am Monatsende auszurichten. Der gleiche Zeitpunkt gilt auch für Provisionen. Ein Anteil am Geschäftsergebnis hingegen wird meist jährlich ausbezahlt. Hier muss die Auszahlung bis spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgerichtet werden (Zurück zum Seitenanfang)
- Wie viel Lohn kann ich verlangen - bzw. wie finde ich heraus was etwa üblich ist?
Die meisten Berufsgattungen sind in Verbänden zusammengeschlossen, die Auskünfte über orts- und branchenübliche Löhne geben können. Die Höhe des Salärs hängt natürlich immer auch von der Erfahrung, dem Aufgabengebiet sowie dem Tätigkeitsbereich ab. (Zurück zum Seitenanfang)
- Welche Spesen kann ich meinem Arbeitgeber weiterverrechnen?
Prinzipiell ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle Kosten zu ersetzen, die durch die Ausführung seiner Arbeit entstehen, das heisst, in direktem, unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen.
Dies sind insbesondere Telefonkosten, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bei einem Arbeitseinsatz an einem von Betrieb und Wohnort verschiedenen Arbeitsort. Der Arbeitnehmer seinerseits hat die ihm zu ersetzenden Auslagen detailliert auszuweisen und zu belegen.
In vielen Gesamtarbeitsverträgen sind zum Beispiel die Mittagsessen-Spesen klar definiert. (Zurück zum Seitenanfang)
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